Wirkung dank Effizienz und Erfahrung

Vielen Menschen ist es ein Anliegen, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen, indem sie sich z.B. für gesellschaftliche, soziale, ökologische oder kulturelle Anliegen engagieren. Dieses Engagement möchten sie wirkungsvoll und langfristig sichern. Die Rechtsform der Stiftung hat deshalb bis heute nichts an ihrer Attraktivität als Mittel zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke und / oder zur Gestaltung des Nachlasses eingebüsst. Ganz im Gegenteil, soziales Unternehmertum und Stiftungen sind im Trend.

Damit Ihre Stiftung die Wirkung entfaltet, welche Sie sich wünschen, ist es hilfreich, von Beginn weg die richtigen Fragen zu stellen:

Wie errichte ich eine Stiftung – von der Urkunde bis zur Steuerbefreiung?
Wie organisiere ich eine Stiftung – vom Stiftungsrat bis zum Sekretariat?
Wie finanziere ich eine Stiftung – von der Anlagestrategie bis zum Immobilienverkauf?
Wie gestalte ich die Finanzen – von der Buchhaltung bis zur Revision?
Welche Projekte unterstützen wir – von der Ausschreibung bis zur Bewertung?

Diese und weitere Fragen können wir Ihnen auf Grund unserer Erfahrung und unseres Wissens beantworten. Unsere Dienstleistungen

Bei bestehenden Stiftungen ist unser Wissen in folgenden Angelegenheiten gefragt: Checkliste

Seit 1933 errichtet und begleitet die Von Graffenried Gruppe Stiftungen und deckt mit ihren vier Bereichen Privatbank, Liegenschaften, Treuhand und Recht alle Bereiche einer Stiftung in idealer und vernetzter Weise ab.

Bei bestehenden Stiftungen ist unser Wissen in folgenden Angelegenheiten gefragt:

 

Die Stiftung ist eine juristische Person des schweizerischen Privatrechts, die mit Hilfe eines bestimmten, gewidmeten Vermögens und/oder mit den Erträgen aus diesem Vermögen einen vom Stifter festgesetzten Zweck verfolgt. Die meisten Stiftungen sind gemeinnütziger Art.

Das Stiftungsrecht der Schweiz ist im Zivilgesetzbuch (Art. 80–89) geregelt und gilt weltweit als eines der liberalsten. Deshalb ist in der Schweiz die Stiftung eine häufig anzutreffende Rechtsform.

Die Errichtung der Stiftung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft; die blosse Willensäusserung des Stifters ist ausreichend, es braucht keinen Vertragspartner. Die Stiftung kann zu Lebzeiten bei einem Notar mittels einer öffentlichen Urkunde oder testamentarisch bzw. erbvertraglich auf den Tod hin errichtet werden.

Viele Menschen fühlen sich aufgrund ihrer Position in der Gesellschaft dazu verpflichtet, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen, indem sie sich z.B. für gesellschaftliche, soziale, ökologische oder kulturelle Anliegen engagieren.

Stiftungen haben eine lange Tradition; im Mittelalter hatte die Gründung eines Stifts auch die Sicherung des eigenen Seelenheils im Blick. Weil mit einer Stiftung über den Tod hinaus etwas bewirkt werden kann, haben Stiftungen bis heute nichts an ihrer Attraktivität als Mittel zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke und / oder zur Gestaltung des Nachlasses eingebüsst.

Seit 1933 gründet und begleitet die Von Graffenried Gruppe Stiftungen und deckt mit ihren vier Bereichen Privatbank, Liegenschaften, Treuhand und Recht alle Bereiche einer Stiftung in idealer und vernetzter Weise ab.

Damit eine selbstständige Stiftung nach Schweizer Recht entsteht, müssen folgende drei Faktoren gegeben sein:

  • der Wille des Stifters, eine Stiftung zu errichten,
  • die Bezeichnung des zu widmenden Vermögens,
  • die Umschreibung eines besonderen Zwecks.

Zu ihrer Entstehung muss die Stiftung im Handelsregister am Ort ihres Sitzes eingetragen werden. Für die Steuerbefreiung muss die Steuerbehörde überprüfen, ob die Stiftung als gemeinnützig gilt. Grundsätzlich unterstehen Stiftungen der Aufsicht staatlicher Stellen (Gemeinde, Kanton oder Bund).

Bei der Gestaltung der Stiftungsdokumente sollte man in jedem Fall auf die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand zurückgreifen. Die Stiftungsurkunde kann später nur noch unter ganz besonderen Umständen abgeändert werden.

Damit die Stiftung handlungsfähig ist, muss sie über mindestens ein Organ, nämlich den Stiftungsrat, verfügen, das die Vertretung nach aussen und die Geschäftsführung besorgt. Der Stifter kann auf Wunsch mit dem Amt des Stiftungspräsidenten die aktive Führung innerhalb der Stiftung übernehmen. Der Stiftungsrat kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.

Die Einzelheiten der Organisation werden oftmals in einem oder mehreren separaten Reglementen festgelegt (Organisationsreglement, Vergabereglement, Entschädigungsreglement). Die Stiftung ist ein relativ fixes Gebilde, eine Zweckänderung ist an besondere Voraussetzungen gebunden. Reglemente hingegen lassen sich freier anpassen und geben der Stiftung die nötige Flexibilität.

Nebst der Beschlussfassung über die Ausrichtungen an die Destinatäre ist eine der zentralen Aufgaben des Stiftungsrats die Bewirtschaftung des Vermögens.

Dazu gehören:

  • Buchführung: Jede Stiftung ist gehalten, eine Buchhaltung zu führen und jährlich eine Jahresrechnung zu erstellen
  • Revision: Die Jahresrechnung einer Stiftung ist durch eine zugelassene Revisionsgesellschaft jährlich zu prüfen
  • Verkehr mit der Aufsichtsbehörde: Jede Stiftung untersteht der Aufsicht durch ein staatliches Organ (Gemeinde, Kanton oder Eidgenossenschaft)
  • Bemühungen um Erwirkung und Erhaltung der Steuerbefreiung bzw. Verkehr mit den Steuerbehörden
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs: oft ist es sinnvoll, eine Treuhandfirma mit dem Zahlungsverkehr zu beauftragen
  • Reglemente: Die Stiftungsstatuten können durch änderbare Reglemente für die Organisation der Stiftung konkretisiert werden.

Die Aufgaben der Vermögensverwaltung können an Finanzfachleute übertragen werden. Diese sorgen dafür, dass die Richtlinien der Stiftung eingehalten werden und berichten regelmässig über die Entwicklung des Stiftungsvermögens.

Der Mittelbedarf bestimmt die Anlagestrategie. Das Stiftungsvermögen sollte so hoch sein, dass damit der Stiftungszweck auch erfüllt werden kann. Wie ein Stiftungsvermögen zu strukturieren ist, hängt davon ab, wie hoch die periodischen Entrichtungen im Verhältnis zum Vermögen oder zu dessen Ertrag sind. Insbesondere gilt es, Sicherheit, Rendite und Liquidität im Gleichgewicht zu halten.

Anlagen wie Obligationen, Aktien oder andere Wertschriften müssen sorgfältig ausgewählt und nach dem Kauf laufend überwacht werden. Die mit Aktienanlagen verbundenen höheren Risiken können das Anlageziel gefährden. Deshalb muss der Aktienanteil am Gesamtvermögen mit einer Risikoanalyse bestimmt und der Marktentwicklung angepasst werden.

Soweit der Stifter seiner Stiftung nicht bereits Liegenschaften in deren Vermögen überträgt, kann es zur Diversifikation der Anlagen sinnvoll sein, Teile des Stiftungsvermögens in Renditeobjekten anzulegen. Zu beachten ist, dass bei einer Steuerbefreiung Unterhaltsarbeiten an Liegenschaften steuerlich nicht absetzbar sind.

Buch- und amtliche Werte geben vielfach nicht den Verkehrswert einer Liegenschaft wieder. Eine periodische Schätzung aller Liegenschaften einer Stiftung nach einheitlichen Kriterien erlaubt dem Stiftungsrat eine Einschätzung des tatsächlichen Liegenschaftsvermögens.

Die Bewirtschaftung des Liegenschaftsbestandes einer Stiftung übersteigt oft die zeitlichen Verfügbarkeiten des Stiftungsrates. Mit der Übertragung der Verwaltung an eine Fachstelle kann einerseits ein optimaler Ertrag erwirtschaftet und andererseits ein nachhaltiger Erhalt der Substanz gesichert werden.

Von Graffenried AG Recht

  • Errichtung von Stiftungen
  • Errichtung des Stiftungskonzepts
  • Organisation von Stiftungsratssitzungen
  • Korrespondenz, Sekretariat, Geschäftsführung
  • Anpassungen der Statuten an das geltende Recht
  • Abklärungen betreffend Gemeinnützigkeit von Stiftungen
  • Fusionen und Liquidation von Stiftungen

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Von Graffenried AG Treuhand

  • Führen der Finanzbuchhaltung
  • Erstellen der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses
  • Revision der Jahresrechnung
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Liquiditätsplanung und -überwachung
  • Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde
  • Steuerberatung und Prüfung der Steuerbefreiung
  • Erstellung von Reglementen

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Privatbank Von Graffenried AG

  • Festlegen der Anlagestrategie aufgrund des Stiftungszwecks
  • Umsetzung der Anlagestrategie
  • Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen
  • Integrale Vermögensberatung und -verwaltung
  • Konsolidierung der Vermögensteile (bei mehreren Bankenbeziehungen)
  • Periodische schriftliche und mündliche Berichterstattung

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Von Graffenried AG Liegenschaften

  • Schätzungen von Liegenschaften
  • Liegenschaftsverwaltung
  • Analyse und Sanierungskonzepte von Liegenschaften
  • Sanierung/Renovationen von unterhaltsbedürftigen Liegenschaft

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Recht und Personal

Modul 1: Überprüfung der Aktualität der Statuten und Reglemente
Modul 2: Analyse der Vertragsverhältnisse (Mietverträge, Arbeitsverträge, Marken- und Firmenrecht, etc.)
Modul 3: Analyse Personal (Arbeitsrecht, Organisation) und Personalvorsorge / Pensionskasse

Treuhand

Modul 4: Beratung zu Rechnungslegungsvorschriften (u.a. Swiss GAAP FER 21; Vorgaben ZEWO)
Modul 5: Analyse der Mehrwertsteuer-Situation
Modul 6: Analyse der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung und deren Aufrechterhaltung (sowie Prüfung von Spesenreglementen)

Liegenschaften

Modul 7: Zustandsanalyse mit Investitionsbedarf
Modul 8: Mietzinsanalyse
Modul 9: Verkehrswertschatzung

Vermögensanlage

Modul 10: Analyse der Finanzsituation und Investment-Controlling
Modul 11: Erarbeiten und Beurteilung des Anlagereglements
Modul 12: Überprüfung der bestehenden Vermögensanlagen bei Drittbanken

Aufgaben bündeln dank Kompetenz und Netzwerk

Gerne stellen wir Ihnen unsere Broschüre mit weiteren Informationen zu. Schicken Sie uns ein E-Mail mit Ihrer Adresse an stiftungen@graffenried.ch und wir werden Ihnen gerne die Broschüre „Kompetenzzentrum Stiftungen“ zustellen.

 

Guido Albisetti

Guido Albisetti
Rechtsanwalt und Notar
Von Graffenried Gruppe

T +41 31 320 59 42
guido.albisetti@graffenried-recht.ch

Guido Albisetti
Rechtsanwalt und Notar
Von Graffenried Gruppe

Jürg Probst

Jürg Probst
Stellvertretender Direktor

Von Graffenried AG Liegenschaften

T +41 31 320 55 25
juerg.probst@graffenried.ch

Jürg Probst
Stellvertretender Direktor

Von Graffenried AG Liegenschaften

Stephan Herren

Stephan Herren
Dr. iur. Rechtsanwalt LL.M., EMBA

Von Graffenried Gruppe

T +41 31 320 59 22
stephan.herren@graffenried.ch

Stephan Herren
Dr. iur. Rechtsanwalt LL.M., EMBA

Von Graffenried Gruppe

Simon Wyss

Simon Wyss
Stellvertretender Direktor

Betriebsökonom FH
CIIA, Eidg. dipl. Finanzanalytiker und Vermögensverwalter
Privatbank Von Graffenried AG

T +41 31 320 51 21
simon.wyss@graffenried-bank.ch

Simon Wyss
Stellvertretender Direktor

Privatbank Von Graffenried AG

Nicole von Graffenried

Nicole von Graffenried
Rechtsanwältin und Notarin

Von Graffenried AG Recht

T +41 31 320 58 40
nicole.vongraffenried@graffenried-recht.ch

Nicole von Graffenried
Rechtsanwältin und Notarin

Von Graffenried AG Recht

Michel Zumwald

Michel Zumwald
Mitglied der Geschäftsleitung

dipl. Wirtschaftsprüfer, Betriebswirtschafter HF
Von Graffenried AG Treuhand

T +41 31 320 56 24
michel.zumwald@graffenried.ch

Michel Zumwald
Mitglied der Geschäftsleitung

Von Graffenried AG Treuhand