Organisation einer Stiftung

Damit die Stiftung handlungsfähig ist, muss sie über mindestens ein Organ, nämlich den Stiftungsrat, verfügen, das die Vertretung nach aussen und die Geschäftsführung besorgt. Der Stifter kann auf Wunsch mit dem Amt des Stiftungspräsidenten die aktive Führung innerhalb der Stiftung übernehmen. Der Stiftungsrat kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.

Die Einzelheiten der Organisation werden oftmals in einem oder mehreren separaten Reglementen festgelegt (Organisationsreglement, Vergabereglement, Entschädigungsreglement). Die Stiftung ist ein relativ fixes Gebilde, eine Zweckänderung ist an besondere Voraussetzungen gebunden. Reglemente hingegen lassen sich freier anpassen und geben der Stiftung die nötige Flexibilität.