Was ist eine Stiftung?

Die Stiftung ist eine juristische Person des schweizerischen Privatrechts, die mit Hilfe eines bestimmten, gewidmeten Vermögens und/oder mit den Erträgen aus diesem Vermögen einen vom Stifter festgesetzten Zweck verfolgt. Die meisten Stiftungen sind gemeinnütziger Art.

Das Stiftungsrecht der Schweiz ist im Zivilgesetzbuch (Art. 80–89) geregelt und gilt weltweit als eines der liberalsten. Deshalb ist in der Schweiz die Stiftung eine häufig anzutreffende Rechtsform.

Die Errichtung der Stiftung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft; die blosse Willensäusserung des Stifters ist ausreichend, es braucht keinen Vertragspartner. Die Stiftung kann zu Lebzeiten bei einem Notar mittels einer öffentlichen Urkunde oder testamentarisch bzw. erbvertraglich auf den Tod hin errichtet werden.