Begleitung statt Beratung – und dies gestern und heute
19.11.2020
Es war kein Zufall, dass Rudolf von Graffenried vor beinahe neunzig Jahren für seine neu eröffnete Kanzlei an der Amthausgasse in Bern die Bezeichnung «Notariats- und Sachwalterbüro» wählte.
Das «Sachwalterbüro» wird zum «Family Office»
Damit wollte er klar zum Ausdruck bringen, was sein Büro sein sollte: nicht bloss eine Schreibstube für öffentlich zu beurkundende Verträge, sondern mehr noch eine Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende in Rechts- und Vermögensfragen. Im Verlaufe der letzten Jahrzehnte hat sich die Bezeichnung dem Zeitgeist angepasst, der Anspruch ist jedoch derselbe geblieben: Aus dem «Sachwalterbüro» wurden die «Dienstleistungen für das Vermögen» und schliesslich das «Family Office».
Wie ein roter Faden zieht sich dieser Anspruch durch vier Generationen der Familie von Graffenried: Durch die Verwaltung der Wertschriften, die Bewirtschaftung der Immobilien, die Erstellung der Steuererklärung und das Redigieren von Verträgen werden für eine Einzelperson oder eine Familie zweifelsfrei Mehrwerte geschaffen. Aber erst wenn diese Arbeiten vernetzt, die Abhängigkeiten dieser Tätigkeiten aufgezeigt, die langfristigen Bedürfnisse des Klienten und der Klientin erkannt und in die Überlegungen einbezogen werden, entsteht für diese eine steuerlich und wirtschaftlich vorteilhafte Situation.
Strategische Möglichkeiten und Koordination
Viele Familien nehmen – zum Teil seit Generationen – diese Vorteile einer über die reine Beratung hinausgehenden Begleitung durch die Mitarbeitenden des Family Office der Von Graffenried Gruppe in Anspruch. Zu dieser Begleitung gehört das gemeinsame Erarbeiten von Möglichkeiten, die von strategischer Bedeutung bei der Vermögensanlage und -nachfolge sind. In einer vom Klienten bestimmten zeitlichen Abfolge, in der Regel quartalsweise, trifft man sich zur Besprechung der unmittelbar anstehenden oder langfristig ausgerichteten Fragen der Vermögensbewirtschaftung. Eine wichtige Rolle spielt die Auswahl und Koordination der einzelnen Beauftragten (Bank, Liegenschaftsbewirtschaftung, Steuerberater etc.), gleichgültig, ob es sich dabei um Mitarbeitende der vier Bereiche der Von Graffenried Gruppe oder externer Unternehmen handelt.
Ganz privat
Das Team des Family Office steht auch für praktische Anliegen der begleiteten Einzelperson oder Familie helfend zur Seite: die Abwicklung und Verbuchung des privaten Zahlungsverkehrs mitsamt der Ablage aller Belege, die Beschaffung und Bewirtschaftung von Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln im In- und Ausland, der Verkehr mit Ämtern, Versicherungen, Krankenkassen, die Erwerbung und Einlösung von Autos, die Einrichtung und Betreuung von Ferienwohnungen, die Organisation von Reisen, die Rückführung nach Erkrankungen und Unfällen im Ausland und vieles mehr.
Begleitung in Verwaltungs- und Stiftungsräten
Ein weiterer im Alltag unseres Family Office wesentlicher Aufgabenbereich ist die Begleitung unserer Klienten in den Verwaltungsräten ihrer Firmen oder in den Räten ihrer Stiftungen. Auch hier werden die wahrgenommenen Aufgaben völlig den Bedürfnissen des Auftraggebers angepasst: von der Führung des Sekretariates und der Sitzungsprotokollierung über die Einsitznahme bis zur Übernahme des Präsidiums des Gremiums.
... auch als Vorsorgebeauftragte oder Beistände
Die langjährige Begleitung von Klienten wird dann besonders bedeutsam, wenn diese infolge von Alter oder Krankheit auf vermehrte Hilfe angewiesen sind. Das Family Office hilft mit bei der Auswahl der geeigneten externen stationären Unterbringungsmöglichkeit oder bei der Organisation der Pflege in den eigenen vier Wänden. Es übernimmt die Koordination und Führung der Betreuungspersonen und die Abwicklung des gesamten administrativen Alltags. Mitarbeitende des Family Office stehen ebenfalls als Vorsorgebeauftragte oder als Beistände bei Bedarf zur Verfügung. Und auch über den Tod hinaus sorgen die Mitarbeiten den des Family Office als Willensvollstrecker dafür, dass der letzte Wille des Verstorbenen buchstabengetreu umgesetzt wird.
Da Auftragsrecht gilt, kann das Mandat jederzeit ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Dass sich der Auftraggeber auf die geradezu sprichwörtliche Diskretion der Mitarbeitenden der Von Graffenried Gruppe verlassen kann, ist selbstverständlich.
Die breite Palette von Aufgaben, die vom Family Office wahrgenommen werden darf, ist der beste Beweis unseres Leitspruches: «Vertrauen verbindet.»
Guido Albisetti, Rechtsanwalt und Notar
guido.albisetti@graffenried-recht.ch