Stiftungsinfo Dezember 2020

Kompetenz-zentrum Stiftungen

09.12.2020

Haftungsfragen von Stiftungsräten und Vorständen werden oft thematisiert. Sie sind tatsächlich juristisch ein interessantes Gebiet. Es gilt der Grundsatz: «Ehrenamtlichkeit schützt vor Haftung nicht.»

Ein spannendes Jahr geht schon bald in die Geschichte ein. Wir mussten – und müssen auch weiterhin – Planungsunsicherheit akzeptieren, kurzfristige Entscheidungen treffen, zeitgerecht kommunizieren, Geduld mit Videokonferenzen aufbringen, Anpassungsfähigkeit und Innovationsgeist bewahren – diese Kompetenzen haben wir in diesem Jahr sicherlich gelernt.

Auch Stiftungen oder Vereine mit eher langfristiger Ausrichtung konnten sich dem rauen Wind der Krise nicht entziehen. Stiftungsräte antizipieren Ertragsrückgänge seitens Börse und Spendengeldern – vorsichtiges Handeln und eine Fokussierung in der Geldvergabe sind die Folgen. Für Stiftungsräte und Vorstände ist es gerade heute besonders wichtig, die Gesamtsicht zu bewahren. Kompetenzen sind gefragt. Unter der Rubrik «Wissen aktuell» geben wir Ihnen solche weiter.

Es gibt aber in jeder Krise auch Gewinner. Wie können Gewinner die Betroffenen der Krise unterstützen? Diese Frage erläutern wir Ihnen gerne am Schluss unter der Rubrik «Input».

Für die Weihnachtszeit wünschen wir Ihnen Zeit zum Reflektieren, Auftanken und frischen Mut fassen für das neue Jahr! Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung – Vertrauen verbindet gerade in unsicheren Zeiten.


WISSEN AKTUELL

Webinar – «Ehrenamtlichkeit schützt vor Haftung nicht»

Haftungsfragen von Stiftungsräten und Vorständen werden oft thematisiert. Sie sind tatsächlich juristisch ein interessantes Gebiet. Es gilt auch der Grundsatz: «Ehrenamtlichkeit schützt vor Haftung nicht.» Insbesondere die finanzielle Verantwortung ist nicht delegierbar. Das Risiko einer möglichen Haftung kann jedoch mit entsprechenden Massnahmen seitens des Stiftungsrats minimiert werden. Neben den bekannten Kontrollmechanismen wird beispielsweise Folgendes empfohlen:

Bereiten Sie Sitzungen und Mitgliederversammlungen gut und gemäss den geltenden Statuten und Reglementen vor und stellen Sie sicher, dass wichtige Entscheidungen differenziert und breit abgestützt gefällt werden, nachdem die Themenkreise mit Unterlagen und Abklärungen abgesteckt und die Stiftungsräte informiert und dokumentiert worden sind.

Am 5. November 2020 haben wir ein erstes Fachwebinar unter dem Titel «Stiftungsinfo online» durchgeführt. Vier Spezialistinnen und Spezialisten haben erklärt, welche Fragen für Stiftungsräte und Vorstände in ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Sitzungsvorbereitung zentral sind.

Unter dem folgenden Link finden Sie die Aufzeichnung des Webinars und eine kompakte Übersicht über wichtige Fragen für Stiftungsräte.

Stiftungsinfo online - Webinar - YouTube
 


Interessant sind auszugsweise die folgenden Fragen und die entsprechenden Antworten unserer ReferentInnen:


Wie plane ich die Liquidität?

Bei der Liquiditäts- und Budgetplanung – die auch in der Schönwetterphase erstellt werden soll – ist eine einfache Darstellung zu wählen. Der Stiftungsrat soll stufengerecht ein Bild haben, ohne über die Details der Kopierkosten und Ähnliches zu sprechen.

Michel Zumwald, Von Graffenried AG Treuhand


Wie stark kann die Stiftungstätigkeit verändert werden?

Strategieanpassungen sind im sich verändernden Umfeld möglich. Dem Stiftungsrat steht ein Ermessensspielraum bei der Auslegung des Stiftungszweckes zu – Grenze bildet allerdings der Grundgedanke der Stiftung, also der Wille des Stifters.

Dominique Baumann-Stucki, Von Graffenried Recht


Wie gestaltet sich die Asset Allocation?

Bei der Definition der Vermögensaufteilung sind die Kriterien Risikofähigkeit und Risikobereitschaft wesentlich für den Stiftungsrat. Während sich die Risikofähigkeit hauptsächlich über den Anlagehorizont definiert, manifestiert sich die Risikobereitschaft auch im Schlafverhalten der Stiftungsräte. Können sie auch in einer Krise mit der gewählten Anlagestrategie gut schlafen? Die Risikobereitschaft ist also in ruhigen Zeiten im Stiftungsrat zu diskutieren und zu definieren. 

Simon Wyss, Privatbank Von Graffenried AG


Welche Immobilienrendite ist gebräuchlich?

Die oft verwendete Anfangsbruttorendite ist auf den ersten Blick ein guter Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien, weil alle vom Gleichen sprechen. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn jede Liegenschaft ist gesondert anzuschauen, insbesondere bei älteren Liegenschaften mit Sanierungspotenzial.

Alex Bangerter, Von Graffenried AG Liegenschaften

 


 

INPUT

Unterstützung in der Krise – Errichtung eines Fonds

Zurzeit wird viel von Corona-Krediten gesprochen. Auch von à-Fonds-perdu Beiträgen wird berichtet. Absender der Unterstützungsleistungen sind mehrheitlich der Bund und die Kantone.

Nun stellt sich die Frage, wie Unternehmen und Private helfen können. Pragmatisch und unbürokratisch kann unter anderem auch gehandelt werden, wenn innerhalb einer Dachstiftung ein Fonds errichtet wird. Der Fonds ist zweckgebunden und die Verteilung der Gelder muss für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Dank Spendenbescheinigung können solche Zuwendungen bei den Steuern in Abzug gebracht werden.

Die folgenden fünf Schritte sind dazu notwendig:

  1. Gemeinnütziger Zweck / Wirkungsfeld des Fonds bestimmen und Name des Fonds festlegen
  2. Schenkungsvertrag des Spenders mit der Dachstiftung
  3. Überweisung des Betrages in die Dachstiftung bzw. in den neuen Fonds zum Erhalt der Spendenbescheinigung
  4. Beirat bestellen und Kriterien für die Verteilung definieren
  5. Verteilung der Gelder gemäss Kriterien und Zweck

Gerne bieten wir Ihnen hier im Rahmen der Corona-Krise für die Erstellung eines Fonds den Sonderpreis von CHF 1'000.- an (anstelle CHF 2'500.-).
 

Weitere Informationen zur Dachstiftung finden Sie unter: 
www.graffenried.ch/de/berner-dachstiftung