BACKGROUND März 2026
Das neue BACKGROUND ist da. Wir freuen uns, Ihnen die neuesten Themen unserer Spezialistinnen und Spezialisten aus den Bereichen Treuhand, Privatbank und Gruppe zu präsentieren.
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Der STI-Prozess beginnt mit einer strukturierten Analyse der Einflussmöglichkeiten eines Unternehmens und führt über die Definition klarer, messbarer Ziele zu einer konkreten Roadmap, die als Grundlage für die Nachhaltigkeitsarbeit im Unternehmen dient. Für uns war dieser strukturierte Ansatz besonders wertvoll, um unsere bereits bestehenden Nachhaltigkeitsbestrebungen zu schärfen, zu priorisieren und mit nationalen sowie internationalen Zielsystemen in Einklang zu bringen.
Im Rahmen des Programms haben wir drei ambitionierte Wirkungsziele formuliert, die sowohl unsere Verantwortung gegenüber der Umwelt als auch gegenüber unseren Mitarbeitenden unterstreichen.
Bis 2030 streben wir in enger Zusammenarbeit mit den Eigentümerschaften eine Reduktion des jährlichen Energieverbrauchs (Scope 1, 2 und 3) der durch uns bewirtschafteten Liegenschaften um kumulativ 16 % gegenüber dem Basisjahr 2025 an. Damit leisten wir einen gezielten Beitrag zu den nachhaltigen Entwicklungszielen Klimaschutz, nachhaltige Städte und bezahlbare, saubere Energie.
Diese Reduktion soll durch ökonomisch abgestützte, differenzierte Massnahmen entlang des gesamten Lebenszyklus der Liegenschaften erfolgen – von der Optimierung der Betriebsführung über die Sensibilisierung der Nutzenden bis hin zur aktiven Förderung erneuerbarer Energien.
Nachhaltigkeit endet für uns nicht bei der Energieeffizienz. Städte bieten grosses Potenzial zur Förderung der Biodiversität – sofern Flächen sinnvoll genutzt und aufgewertet werden. Daher werden wir bis 2030 zwischen 2,5 und 3 Hektaren naturnahe Lebensräume bei den von uns bewirtschafteten Grundstücken im städtischen Kontext schaffen. Dieses Ziel trägt direkt zur Erhaltung von Ökosystemen sowie allgemein zum Klimaschutz bei.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Erhalt der Artenvielfalt: Durch die gezielte Förderung unterschiedlicher Lebensräume für Pflanzen, Insekten, Vögel und Kleinsäuger leisten wir einen aktiven Beitrag zum Schutz gefährdeter Arten. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der öffentlichen Hand zusammen, dies mit dem Ziel, einen ökologischen Mehrwert und lebenswertere urbane Räume für heutige und künftige Generationen zu schaffen.
Um die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden in der Immobilienbranche längerfristig zu sichern, investieren wir gezielt in die Weiterbildung der beruflichen Kompetenzen sowohl im fachlichen als auch im sozial-methodischen Bereich. Als verantwortungsvolle Arbeitgeberin gestalten wir damit aktiv eine nachhaltige, chancengerechte Arbeitswelt und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der UNO im Bereich der Bildung und Arbeitstätigkeit.
Der STI-Prozess hat uns gezeigt, wie wichtig ein strukturierter, datenbasierter Zugang zu nachhaltiger Entwicklung ist. Die klare Ausrichtung an den nachhaltigen Entwicklungszielen der UNO hilft dabei, die Relevanz und Dringlichkeit der gesetzten Ziele intern wie extern zu kommunizieren – und sie im Alltag konsequent zu verfolgen. Gleichzeitig unterstützt das Programm den Dialog mit Partnern, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie mit anderen Stakeholdern, die allesamt zunehmend mehr Wert auf Transparenz und Wirkung legen. Mit der Teilnahme am Swiss Triple Impact Programm wollen wir nicht nur unsere Verantwortung wahrnehmen, sondern auch ein Signal an die Branche senden: Es braucht konkrete Ziele, messbare Fortschritte und eine gemeinsame Haltung, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.

Hinweis: Weitere Projekte der Von Graffenried Gruppe zu Themen der Nachhaltigkeit finden sich auf der Webseite der Klimaplattform der Wirtschaft unter:
https://www.klimaplattform.ch/mitglieder/von-graffenried-gruppe
Yves Blatti
yves.blatti@graffenried-hr.ch
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Treuhand
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» angenommen. Dadurch wird aufgrund der Verknüpfungsklausel bei selbstbewohntem Wohneigentum der Eigenmietwert nach einer Übergangsfrist (frühestens ab 2028) …
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Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer die Menschen sind, die Sie bei Ihren wichtigsten Fragen rund um Immobilien, Privatbank, Treuhand und Recht begleiten? Was uns antreibt, worüber wir im Team diskutieren und warum uns die Werte eines Familienunternehmens in der Welt der Zahlen, Paragrafen und V …
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