GR Aktienfonds – wie Stimmrechtsausübung die Geschlechterdurchmischung in Verwaltungsräten positiv beeinflussen kann

12. Juni 2025

Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sind Begriffe, die unter dem Akronym ESG in den letzten Jahren verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung und auch der Anlagewelt gerückt sind. Wenn in den Medien von ESG die Rede ist, wird in erster Linie das «E» für Environmental, also die Ökologie, näher beleuchtet. Weniger ein Thema sind «S» und «G» für Social und Governance, also für Soziales und Unternehmensführung. 

Im Anlageprozess der Aktienfonds und Mandate im Bereich Schweizer Aktien der Privatbank Von Graffenried AG werden alle drei Subthemen der Nachhaltigkeit bei der Aktienselektion mitberücksichtigt. Neben dem übergeordneten Ziel einer Überrendite streben wir für alle Produkte im Bereich Schweizer Aktien ein ESG-Rating über demjenigen des jeweiligen Referenzindex an. In der Umsetzung arbeiten wir mit dem Datenprovider MSCI zusammen, der für die meisten der kotierten Unternehmen ein ESG-Rating erhebt. Diese MSCI-Daten werden in der Folge von den verantwortlichen Fundmanagern durch eigene zukunftsgerichtete Analysen ergänzt. Mehr als 250 Unternehmenskontakte jährlich erlauben uns abzuschätzen, wie sich ein Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit über die nächsten Jahre entwickeln wird. ESG-Themen sind auch ein integraler Teil der regelmässigen Management-Interviews. 

Durch das systematische Ausüben der Stimmrechte nehmen wir unsere Verantwortung als aktiver Investor wahr. Als Informationsgrundlage dienen uns dabei Stimmempfehlungen von verschiedenen externen Beratungsunternehmen sowie unsere eigenen Analysen. 

Ausübung der Stimmrechte

Im Jahr 2024 haben wir bei 67 Gesellschaften unsere Stimmrechte ausgeübt. Nachfolgende Tabelle zeigt das Abstimmungsverhalten: 

Quelle: Privatbank Von Graffenried AG, Abstimmungsverhalten GR Aktienfonds 1.1.24-31.12.24

Unsere Hauptaugenmerke lagen auf der Vergütungspolitik der Unternehmen und auf der Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Bei Letzterem ist uns neben Erfahrung und Expertise auch die Durchmischung in Bezug auf Alter und Geschlecht wichtig. Von uns als Aktionär kann nur dieses Gremium direkt bestimmt werden. 

Ende 2024 ist die Geschlechterdurchmischung in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen von Schweizer Aktiengesellschaften immer noch ungenügend. Gleichzeitig kann aber festgehalten werden, dass die Entwicklung in die richtige Richtung geht. 

Bei den von unseren Aktienfonds im Jahr 2024 gehaltenen 67 Portfoliogesellschaften bestand der Verwaltungsrat im Median aus 8 Mitgliedern, davon 5 Verwaltungsräte und 3 Verwaltungsrätinnen. Der Frauenanteil lag bei unseren Portfoliogesellschaften somit im Median bei 37,5 %. Auch ist anzufügen, dass mehrere der von uns gehaltenen Gesellschaften den Frauenanteil im vergangenen Jahr wiederum erhöht haben. Diese Erkenntnis deckt sich mit anderen Studien. Laut Diversity Report vom Mai 2024, der auf Daten von 2023 beruht, lag der Frauenanteil im Verwaltungsrat bei den 233 analysierten und kotierten Schweizer Gesellschaften bei 25 %, was einer Erhöhung im Jahresvergleich von 5 % entspricht. Weitere Verbesserungen sind aber notwendig, denn auch in den GR Aktienfonds weisen immer noch 23 der genannten 67 Portfoliogesellschaften einen Frauenanteil im Verwaltungsrat von weniger als 30 % auf und sind damit noch nicht «compliant» mit den seit Anfang 2021 im Aktienrecht verankerten Geschlechterrichtwerten. 

Die im Aktienrecht in Art. 734f OR verankerten Geschlechterrichtwerte sehen vor, dass bei börsenkotierten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz grundsätzlich jedes Geschlecht zu mindestens 30 % im Verwaltungsrat und mindestens 20 % in der Geschäftsleitung vertreten sein muss. Die gesetzlichen Mindestrichtwerte sind nicht als verbindliche Pflichten, sondern als «Comply or explain»-Ansatz gewählt. Dies bedeutet, dass sich säumige Unternehmen nach Ablauf der Übergangsfristen bis Ende 2025 (bezüglich Verwaltungsrat) respektive Ende 2030 (bezüglich Geschäftsleitung) in ihren Vergütungsberichten erklären müssen.

In Bezug auf den Frauenanteil in den Geschäftsleitungen sieht die Situation per Ende 2024 wie folgt aus: Bei den erwähnten und von uns gehaltenen 67 Portfoliogesellschaften lag der Frauenanteil in den Geschäftsleitungen im Median bei 12,5 %. In diesem Bereich lagen unsere Portfoliogesellschaften unter den Daten vom Diversity Report vom Mai 2024, der einen Frauenanteil von 15 % aufwies. Von den 67 Portfoliogesellschaften sind aktuell 31 «compliant» mit den verankerten Richtwerten von 20 % per Ende 2030. Insgesamt sind auch in diesem Bereich Fortschritte erzielt worden. Gegenüber dem Diversity Report vom Mai 2023 hat sich der Anteil von 11 % auf 15 % erhöht.

Die diesjährigen Generalversammlungen der Schweizer Unternehmen sind derzeit im Gang, so dass noch keine abschliessenden Erkenntnisse gewonnen werden können. Positiv ist, dass sich der Frauenanteil in den Geschäftsleitungen unserer Portfoliogesellschaften Stand heute auf 17 % erhöht hat. 

Zurück zu den beiden GR Aktienfonds. Diese verfolgen einen aktiven, risikokontrollierten Investitionsansatz. Dieser hat als Ziel, über einen mehrjährigen Zyklus eine Überrendite bei tieferem Risiko (als der jeweilige Referenzindex) zu generieren. Beide GR Aktienfonds weisen zudem ein ESG-Rating über demjenigen des jeweiligen Referenzindex auf. 

Mehr Informationen zu unseren aktiv verwalteten Fonds finden Sie unter https://www.graffenried-bank.ch/gr-anlagefonds. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 
 

Quellen:

 

Luc Trachsel
luc.trachsel@graffenried-bank.ch

Martin Würmli
martin.wuermli@graffenried-bank.ch

 

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