BACKGROUND November 2025
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Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben die Überprüfung und Anpassung der heutigen Regeln für die Haftung von Baumängeln verlangt. Kritisiert wurden vor allem drei Bereiche.
Erstens wurden die geltenden Regeln zur Rüge von Baumängeln als problematisch erachtet. Baumängel müssen grundsätzlich sofort, d. h. innert weniger Tage, gerügt werden, ansonsten die entsprechenden Mängelrechte verwirken und nicht mehr geltend gemacht werden können. Kritisiert wurden einerseits die kurze Rügefrist und andererseits die Folge ihrer Missachtung, d. h. die sogenannte Verwirkung.
Ein zweiter Problemkreis betrifft die weit verbreiteten Vertragsklauseln über die Wegbedingung der Mängelhaftung von Verkäufern oder Generalunternehmen unter gleichzeitiger Abtretung der Mängelrechte gegenüber Subunternehmen. Solche Klauseln sind häufig unklar und ihre rechtliche Verbindlichkeit ist nicht immer gegeben.
Als Drittes wurden schliesslich die Anforderungen an eine Ersatzsicherheit (z. B. Bankgarantie) zur Abwendung der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts kritisch betrachtet. Die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Ersatzsicherheit die Verzugszinsen für unbeschränkte Zeit decken muss, führte in der Praxis dazu, dass Bauherren ein Bauhandwerkerpfandrecht oft nicht durch Leistung einer Ersatzsicherheit abwenden oder ablösen konnten.
Gesetzgeberische Änderungen
Am 20. Dezember 2024 hat nun die Bundesversammlung eine Änderung des Obligationenrechts und Zivilgesetzbuches verabschiedet, mit der die skizzierten Probleme gelöst werden sollen und die Position der Bauherrschaft verbessert werden soll:
Gegen die Teilrevision des Obligationenrechts, die am 9. Januar 2025 im Bundesblatt publiziert worden ist, wurde kein Referendum ergriffen und der Bundesrat muss über das Inkrafttreten entscheiden. Voraussichtlicher Zeitpunkt für das Inkrafttreten dürfte der 1. Januar 2026 sein.
Christoph Zubler
christoph.zubler@graffenried-recht.ch
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Privatbank
… so lautet die Vision der Privatbank Von Graffenried. Sie stellt gelebte Realität und unseren täglichen Anspruch dar. In einer Welt, die zunehmend digitaler und anonymer wird, setzen wir ganz bewusst auf Nähe, Vertrauen und Kontinuität. Unsere Kundinnen und Kunden stehen im Zentrum unseres Handelns …
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Recht
Wird eine Hypothek zurückbezahlt, wird die Pfandsicherheit an den Schuldner zurückübertragen. Zu den Pfandsicherheiten zählen vor allem Schuldbriefe. Selbst wenn die Hypothek amortisiert wird, sollte man Schuldbriefe nicht unbedingt löschen.
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